SJD - Die Falken, LV NRW gewinnen Prozess wegen G20 Bus

Am 21. September 2017 traf das schnelle Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg im Landesbüro der SJD – Die Falken NRW ein. Die Ingewahrsamnahme der zwei Kläger*innen, stellvertretend für die anderen jungen Menschen im Bus, im Zusammenhang mit dem G20 Gipfel wird für rechtswidrig erklärt.

 

Paul M. Erzkamp, Landesvorsitzender der SJD- Die Falken NRW und Anna Cannavo, Beisitzerin im Landesvorstand der SJD – Die Falken NRW, hatten geklagt, nachdem ihr Bus bei der Anreise zur Großdemonstration „Grenzenlose Solidarität statt G20“ für 4,5 Stunden durch die Polizei in die Gefangensammelstelle umgeleitet worden ist.

 

Rechtsanwalt Jasper Prigge, der die Kläger vor dem Verwaltungsgericht Hamburg vertreten hat, erläutert die Konsequenzen der Urteile: „Die Rechtswidrigkeit der Maßnahmen steht nun fest. Damit ist das Land Hamburg dazu verpflichtet, die Betroffenen für die erlittene Freiheitsentziehung finanziell zu entschädigen. Ansprüche auf Entschädigung können gegenüber der Hamburger Polizei geltend gemacht werden."
 

Im unmittelbaren Nachgang des offenen Briefes der SJD - Die Falken NRW hatte sich Innensenator Grote und auch Polizeipräsident Meyer entschuldigt und von einer Verwechselung gesprochen.

 

„In unseren Augen ist dieses Urteil ein wichtiges politisches Zeichen. Die Fahrt zu Demonstrationen darf kein Risikospiel sein.“, führt Paul M. Erzkamp aus. „Sowohl die Entschuldigung als auch die interne Ermittlung der Polizei sowie der Sonderausschuss machen uns Hoffnung, dass dieser Fall genau aufgeklärt wird. Natürlich sind in unseren Köpfen noch viele Fragen: Wieso wurde die Verwechslung erst nach 4,5 Stunden entdeckt? Wieso wurden Grundrechte, wie zum Beispiel der Anruf beim Anwalt, ignoriert? Dieser Fall ist für uns noch nicht abgeschlossen. Wir werden sehr genau die Aufklärung des gesamten Komplex G20 verfolgen.“, so Erzkamp abschließend.